Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hatte gerade Unfall mit besoffenem Fußgänger - Erfahrungen???
carabinieri
09.04.2002, 00:38
Hi!
Ja, ich und meine Freundin fuhren gerade von der Tanzschule heim, als auf einer vierspurigen voll befahrenen Straße !!!!! so zehn bis fünfzehn TALIBAN (so Inder oder Pakistani mit Turban und Bart) über die Straße liefen!!!!
Volles Chaos, alle bremsten und wichen aus, ich auch und damit ich einem von denen nicht reinkrache fuhr ich nach links und bremste. Da rannte einer in meine rechte Fahrzeugflanke und brach zusammen.
So, die fünfzehn Taliban verschwanden im Südbahnhof, auf der rechten Spur hielten ich, ein BMW und ein Skoda, deren insgesamt 3 Insassen als Zeugen fungieren, daß ich völlig unschuldig bin. Ich hatte grün, dort darf man 50 fahren (bin 45 gefahren) und ich bremste und wich auch aus...
So, Polizei verständigt, noch mehr Chaos, Rettung kam, plötzlich warens keine 15 Taliban sondern 30...einer von denen sagte sofort, "Tut leid, der war besoffen..." Haha..und, was nutzt meinem Auto das jetzt??
Meine Frontstoßstange ist hin, weiters Kotflügel rechts, Spiegel und Tür...
Der Singh hatte zum Glück nur einen Unterschenkelhalsbruch und wurde ins Spital meines Vaters kutschiert (die haben sich dort fein zeitgelassen, bis die Polizei festgestellt hat, daß er knapp 2 Promille hat...). Er wird zur zeit gerade operiert..zum Glück ist er nicht tot..wär ja noch schöner...
So, wie schauts jetzt aus?
Ich bin Vollkaskoversichert, aber leider ohne Rechtsschutz , und habe insgesamt 4 Zeugen. Noch dazu ist mein Auto rechts eingedrückt (ich habe ihn nicht zusammengeführt, er ist gerade in mich reingerannt, er hatte nicht mal anstalten gemacht, auszuweichen, der Idiot). Bremsspuren sind auch meßbar...
Wie stehen meine Chancen? Ich rechne mal mit Teilschuld, denn der Fußgänger hat ja immer recht, oder??
Etwas hat mich aufgebaut: 3 Polizisten sahen sich mein Auto an und meinten: Mein Gott, warum rannte er gerade da rein So schön, das Auto, wie geht er, sind sie zufrieden, echt schade!
Einem Polizisten ist vor einem Jahr genausowas passiert..
Mir gehts so Scheiße, ich fahre auch nicht zur Mille Miglia, was ich heuer vorgehabt habe....leider...habe jetzt keine Lust...
hi cara!!
kopf hoch noch ist nicht aller tage abend!!
im leben muss man einfach öfters aufstehen als umfallen!!
das tut weh ich kann dir gut nachfühlen!!
wegen der teilschuld : glaube kaum das der taliban eine gute ausrede hat was er mit 2,0 promille bei rot aus einer 4 spurigen macht wenn der bulle ncith ein richtiger ***** ist dann sóllte das schon so protokolliert haben das dich keine schuld trifft.
du warst das also ich war gerade am weg in die arbeit als ich am gürtel glaube 4 krankenwagen höhe sbh gesehen habe dachte mir schon das da was arges passiert sein könnte jedoch an deine alfa demolierung hätte ich nicht im traum gedacht.
kopf hoch das wird schon wieder.
ich erzähl dir auch eine kleine geschichte:
ich bin heute um 0900 aufgestanden da ich erst um 2130h in der arbeit sein musste und dachte an nix bösses.
um 1200 zu mittag nach einem ausgedienten frühstück dachte ich mir so jetzt fahre ich einwenig einkaufen und dann event. in training.
alles schön ruhig und langsam nur keinen stress.
der ANDI mein onkel der mit dem 2. schwarzen 156 hat mich abgeholt und wir fahren südost tangente abfahrt hirschstetten runter und stehen auf der rechten spur zum links abbiegen richtung kagranerplatz.
neben uns steht ein passat mit grazer kennzeichen die ampel wird grün wir fangen an zu rollen es geht links um die kurve da lässt sich der passat einfach nach rechts rüber tragen oder vielleicht war die kurve mit 50 für einen passat zu schnell.
der andi hatte nur mehr die möglichkeit den passat oder einen 15cm hohen randstein vollbremsung versteht sich von selbst.
andi nimmt den randstein.
felge total kaputt reifen mit 70km SP Sport 9000 tot.radlager tot,usw...
den rest wird ihm der borka morgen sagen.
da will der grazer ***** nich mal sehen bleiben ich raus aus dem auto und legen einen sprint von ca. 500m hin als mich der grazer siht bleibt er stehen und sagt er zahlt alles bevor ich ihm noch irgendwas sagen konnte da ich gerade vom sprint hüperausseratemwar wollte mich gerade!!
so schnell geht´s
oiso immer nur einmal öfters auf stehen als umfallen.
kopf hoch alter kämpfer!!
lg Heinz
Wie stehen meine Chancen? Ich rechne mal mit Teilschuld, denn der Fußgänger hat ja immer recht, oder?? Morgen Carabinieri,
kann mich nur Heinz Worten anschließen mit dem berühmten "Kopf hoch".
Ich denke (ich bin kein Rechtsverdreher) deine Chancen stehen ca. 50:50, aber es ist doch so in Österreich das man sein Fahrzeug JEDERZEIT anhalten muß können, egal was passiert. Sind in diesem berühmten Vertrauensgrundsatz nicht die Besoffenen enthalten (ist schon einige Zeit her bei mir, das mit der Fahrschule :confused: ).
Wichtig ist in diesem Fall sicher das es keinen Toten gibt (weil das mußt vermutlich einmal verarbeiten können) und das es dem Verletzten (egal welche Nationalität!) bald wieder besser geht. Die Schäden am Auto würd ich derzeit mal außer Acht lassen, Gesundheit geht immer noch vor, den Autos kann man ersetzen, egal wie schön und selten sie sein mögen... Wichtig ist jetzt für Dich das du da ungeschoren rauskommst, obwohl dich natürlich absolut keine Schuld trifft, hättest Du laut Gesetz Dein Fahrzeug vermutlich stoppen müssen (somit fahren wir alle bald nur noch 30 km/h...).
Ein Ex-Arbeitskollege von mir hatte soetwas einmal erlebt mit einem Kind. Das lief durch den Gegenverkehr einer belebten Hauptstrasse und stand plötzlich in seiner Spur die er soeben mit ca. 50 km/h befuhr. Wer rechnet schon mit so etwas? Ergebniss: Frontalaufprall und Kind mehrere Wochen in akuter Lebensgefahr. Dachte damals der Typ geht seelisch drauf (und das obwohl er normal ein lebensfroher Mensch war), dann kam noch ein jahrelanges Verfahren hinten dran wo die Eltern Schadenersatz in unvorstellbaren Dimensionen verlangten obwohl dem Kind (heute wohl eher schon ein junger Erwachsener) keine Schäden zurückblieben ("nur" ein paar Narben).
Weiß leider nicht wie das Verfahren aus ging da ich nicht mehr in dieser Firma bin und der Kontakt dann auch irgenwann abbrach.
Gruss,
Oliver
Morgen
Würde mir einen guten Rechtsanwalt nehmen, sonst kannst du am ende noch Schmerzens Geld zahl ( Vertrauensgrundsatz : Betrunkene gelten nicht als vertrauenswürdig) Außerdem muss du vor jedem Hindernis bzw Person stehen bleiben bzw ausweichen können , wie es so schön heißt die Geschwindigkeit den Umständen anpassen.
Blöde Sache das ganze , hoffe das es für dich gut ausgeht
allsausage
09.04.2002, 10:00
tut mir leid die Sache - hoffe es geht alles gut aus für Dich, würde mir da aber keine allzugrossen Kopfzerbrechen bereiten. Kenn mich zwar rechtlich zuwenig aus, aber anhand der Fakten glaube ich, das Du da ganz gut wegkommen wirst - wenns resch wird nimm Dir auf jeden Fall einen Rechtsschutz, der hat mir bei einer anderen Sache mal sehr geholfen, musste statt 7.700,-- und 3 Monate Führerscheinentzug lediglich 2.200, ohne Führerscheinentzug löhnen!
Alles Gute!
skywalker
09.04.2002, 10:56
hi carabinieri!
zuerst einmal kopf hoch! zweitens sehe ich eine chance für dich: wenn du nachweisen kannst dass der besoffenen dir seitlich (wenn ich dich richtig verstanden habe) in das mehr oder weniger stehende auto gerannt ist, sieht es gar nicht so schlecht aus. das thema hängt aber stark mit dem "vertrauensgrundsatz" zusammen. die frage ist auch ob du erkennen konntest ob dein unfallgegner besoffen war. ich würd mir auf jeden fall einen guten anwalt nehmen!
Hallo Carabinemsi,
das ist ja echt sch.....! Ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen und dir meine tiefste Anteilnahme ausdrücken. Bei mir hat's in der Vergangenheit auch mehrmals "getscheppat" und ich kann mich gut in deine Lage reinfühlen. Zum Glück ist bei meinen Aktionen nie jemand ernsthaft zu Schaden gekommen.
"vertrauensgrundsatz"Da kommen noch ein paar heickle Fragen auf dich zu, nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Rechtschutz hin oder her, wenn die dich wegen sowas wie dem Vertrauensgrundsatz kriegen, dann kann ein Anwalt sicher viel besser argumentieren. Überhaupt, da unser geliebtes Vaterland in der Rechtsprechung nicht dem autofreundlichen Urteilen unserer nördlichen Nachbarn folgt....
Ciao,
Lupo
Oh Mann!
Carabinieri, das tut mir leid. Da hast Du noch einen langen Aerger vor Dir, und alles wegen so
'nem besoffenen A***.
Ich drueck jedenfalls die Daumen, dass der Besoffene die ganze Schuld kriegt. Wenn die Zeugenaussagen einigermassen zusammenpassen, duerfte das eintreten, denn ich glaube kaum, dass das in AT voellig anders gehandhabt wird als in DE. Wenn jemand in angetrunkenem Zustand einen Unfall verursacht (!!! was ja wohl der Fall ist !!!) dann ist das glockenklar. In DE ist der Fuehrerschein weg, auch wenn er zu Fuss unterwegs war! Der 'Taliban' hat aber wahrscheinlich keinen Fuehrerschein. Den Schaden an Deinem Auto kriegst Du wahrscheinlich auch nicht ersetzt, aber ich wuensch' Dir, dass es mit ganz wenig Aerger ausgeht.
@Oliver: Ist es nicht pervers, dass Dich Eltern
zu wahnsinsszahlungen verklagen wollten, die ihrer Aufsichtspficht nicht nachkommen, weswegen sich das Kleinkind ueberhaupt erst auf die Fahrbahn verirren konnte. Die muessten eigentlich bestraft werden. Verrueckt.
Ciao
Joachim
carabinieri
09.04.2002, 11:31
Danke für die Antworten!
Aber zum Vertrauensgrundsatz, habe mich da bei einem Anwalt kundig gemacht: Nur wenn er offensichtlich besoffen ist (wankeln, torkeln) gilt er...wenn er mir so reinrennt und es ist nicht erkennber..schade..
Im Protokoll der Polizei habe ich angegeben: Der Passant, nicht der betrunkene Passant. Sehr wohl später zu Protokoll gegeben, daß ein Freund von dem Typen zu mir gesagt hat: "der war voll fett"...haha...
Naja....schaun wir mal. Bis jetzt habe ich von 1 Anwalt und 6 Polizisten gehört, daß sie glauben, daß ich komplett ungeschoren davonkomme.
SEHR WICHTIG: Er sit mir in die Seite gerannt!!!!! Ist ja auch photographisch dokumentiert (Kotflügel, Tür, Spiegel hin!!!)
Naja...warten wir mal ab, jetzt im nachhinein wirkt ein Rechtsschutz ohnehin nix.
Danke für die Antworten!
Aber zum Vertrauensgrundsatz, habe mich da bei einem Anwalt kundig gemacht: Nur wenn er offensichtlich besoffen ist (wankeln, torkeln) gilt er...wenn er mir so reinrennt und es ist nicht erkennber..schade..
Im Protokoll der Polizei habe ich angegeben: Der Passant, nicht der betrunkene Passant. Sehr wohl später zu Protokoll gegeben, daß ein Freund von dem Typen zu mir gesagt hat: "der war voll fett"...haha...
Naja....schaun wir mal. Bis jetzt habe ich von 1 Anwalt und 6 Polizisten gehört, daß sie glauben, daß ich komplett ungeschoren davonkomme.
SEHR WICHTIG: Er sit mir in die Seite gerannt!!!!! Ist ja auch photographisch dokumentiert (Kotflügel, Tür, Spiegel hin!!!)
Naja...warten wir mal ab, jetzt im nachhinein wirkt ein Rechtsschutz ohnehin nix.sehr verehrter herr carabinieri !
als rechtsanwalt des meisters taliban muß ich sie korrigieren. mein mandant hat nicht gewankelt. nichteinmal gewankt. ob er einen wankel in der garage hat ist unerheblich.
deutlich kann man erkennen, dass sie offensichtlich im seitlichen drift aufgrund überhöhter geschwindigkeit meinen manwankel... aöhm... mandanten gerammt haben.
zeugen (14 ehrliche taliban) haben ausserdem ausgesagt, dass dies auf einem fußgängerschutzweg passierte. dieser ist auf den fotos nicht zu erkennen. die zeugen sagen außerdem das sie die weißen streifen des schutzweges noch schnell übermalt hätten und die zugehörige tafel entfernten.
außerdem wird behauptet, dass sie mund-zu-mund-beatmung mit meinem mandaten durchführetn wodurch sich erklären lässt warum dieser nach alkohol roch.
aber seien sie unbesorgt, wir werten ihre hilfe positiv und werden sie auf nur 600.000 euro klagen.
gezeichnet
dr. r. echtsverdreh
hehehe, scheisse cara. aber wirklich. saupech. um ehrlich zu sein habe ich grad mit unserem hausanwalt gesprochen und so wie er die sache sieht ist es sehr wahrscheinlich das die im spital eine blutunteruschung gemacht haben. hoffe die polizei hat sich da stark gemacht. er meint von teilschuld kann nur dann die rede sein wenn offensichtlich war das der taliban 'eingfettent' war.
meine daumen sind gedrückt. kopf hoch alter. ich wette das alles gut ausgeht.
alles gute, lg und verzeih mir meinen bösen scherz.
meine nummer hast eh, rührst dich halt bei gelegnheit okay ?
ciao
steve
carabinieri
09.04.2002, 14:18
@Steve, du alter Scherzbold:
Seine Karten stehen dann sogar noch schlechter, wenn er nüchtern wäre, sagte der Polizist gestern.. Dann wäre er nämlich offensichtlich gestört.
Schaun wir mal, ich möchte gar keine Schuld haben, wäre mir am liebsten.
@Steve, du alter Scherzbold:
Seine Karten stehen dann sogar noch schlechter, wenn er nüchtern wäre, sagte der Polizist gestern.. Dann wäre er nämlich offensichtlich gestört.
Schaun wir mal, ich möchte gar keine Schuld haben, wäre mir am liebsten.na wäre ja noch schöner. ich meine wenn der typ besoffen war dann soll er auch die konsequenzen tragen. ist ja ein witz.
anhalteweg und immer mit allem zu rechnen ist ja gar nicht möglich. ich meine wie soll ich anhalten wenn mir einer in die SEITE meines autos rennt.
hatte doch ganz das gleiche, mir ist auch einmal ein kind ins auto gerannt. ich war schon vorbei hör ich hinter mir ein tuscher. ist das arme gschrapperl an der hintertüre angrennt. gott sei dank is ihm nix passiert *schauder* außer einem schrecken
ein einziges foto meines autos hat gereicht. jeder sachverständige der welt hätte erkannt das ich da nicht schuld sein konnte. ich meine wie soll man sein auto anhalten wenn einer seitlich reinrennt wenn man am hindernis (in dem fall einer person) mehr vorbei als davor ist. ich kann ja nicht anhalten BEVOR was passiert.
ist ja witzlos.
nix da teilschuld. zur not nimm dir einen anwalt und klage den typen auf alles was möglich ist. eh logo.
viel glück cara
lg
steve
Limoncello
09.04.2002, 16:17
Hi Cara!
Ist ja ein wahninn sowas! da will man ja nicht mehr Auto (nicht Alfa ;) ) fahren....
naja wünsch dir halt noch viel glück das du überhaupt keine schuld (logischerweise!!) zugesprochen bekommst.
Ciao
RoadDogg
skywalker
09.04.2002, 17:39
Danke für die Antworten!
Aber zum Vertrauensgrundsatz, habe mich da bei einem Anwalt kundig gemacht: Nur wenn er offensichtlich besoffen ist (wankeln, torkeln) gilt er...wenn er mir so reinrennt und es ist nicht erkennber..schade..
Im Protokoll der Polizei habe ich angegeben: Der Passant, nicht der betrunkene Passant. Sehr wohl später zu Protokoll gegeben, daß ein Freund von dem Typen zu mir gesagt hat: "der war voll fett"...haha...
Naja....schaun wir mal. Bis jetzt habe ich von 1 Anwalt und 6 Polizisten gehört, daß sie glauben, daß ich komplett ungeschoren davonkomme.
SEHR WICHTIG: Er sit mir in die Seite gerannt!!!!! Ist ja auch photographisch dokumentiert (Kotflügel, Tür, Spiegel hin!!!)
Naja...warten wir mal ab, jetzt im nachhinein wirkt ein Rechtsschutz ohnehin nix.hi commissario!
...sieht gut für dich aus. hilfreich sind natürlich auch zeugen die das sinngemäß so bestätigen: ...nicht erkennbar ob betrunken etc...
rechtsschutz hin oder her, einen guten anwalt würd ich mir trotzdem nehmen! ..es geht immerhin um eine körperverletzung...
He Carabiniere (korrekterweise, oder bist Du Mehrzahl?!),
nur ganz grundsätzlich:
Ja, man muß immer so fahren, daß man jederzeit anhalten kann. Aber Voraussetzung dafür ist natürlich, daß man einen Anhaltegrund sehen kann. Lt. StVo gilt im normalen Straßenverkehr die Regel "Fahren auf Sicht", daß heißt, Du mußt so fahren, daß Dein Bremsweg kürzer ist als die Distanz zu einem (unerwarteten) Hindernis, wenn es in Dein Sichtfeld kommt. Ausnahmen gelten z.B. bei schlechter Witterung (längerer Bremsweg), vor Schulen usw. und man ist verpflichtet auf halbe Sicht zu fahren, d. h. Du mußt innerhalb der halben Distanz zu einem möglichen Hindernis anhalten können.
Dies war aber hier grundsätzlich nicht der Fall. Das Hindernis war für Dich aufgrund seiner Position nicht sichtbar, wodurch Du Dich keiner Fahrlässigkeit schuldig gemacht hast. Nach dem Wahrnehmen hast Du Dich korrekt um umsichtig verhalten - also keine Angst.
Ebenso verhält es sich mit dem Vertrauensgrundsatz: Voraussetzung für die Anwendung dieser Regel ist, daß ich die Person, die aufgrund ihres offensichtlichen erkennbaren Zustandes von diesem Grundsatz ausgenommen ist überhaupt sehe. Wenn diese Person sich aber an einer für mich nicht einsichtigen Stelle befindet, kann ich auch nicht feststellen, ob sie unfähig ist, die Straßenverkehrsregeln zu befolgen (weil ich ja gar nicht weiß, daß die Person da ist).
Ebenso ist nach der letzten Novellen durch das Anhalten von einem oder mehrerer Fahrzeuge auf einer Richtungsfahrbahn mit mehreren Spuren zum Zwecke des Verzichtes auf ihren Vorrang gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer keine Pflicht für weitere bevorrangte Teilnehmer, die sich auf einer dieser Fahrspuren befinden mehr abzuleiten, auf diesen Vorrang ebenfalls zu verzichten. Was heißt, daß sich ein Fußgänger, Radfahrer oder ein kreuzendes Fahrzeug für jede Spur gesondert davon überzeugen muß, daß ihm dieser Vorrang freiwillig überlassen wird.
Zudem hast Du mehrere unabhängige Zeugen und offensichtlich Polizisten, die ihren Bericht zu Deinen Gunsten formulieren werden. Also keine Sorge.
Nur nicht erschrecken, das Prozedere läuft wie folgt ab: Generell wird bei der Staatsanwaltschaft nun Anzeige gegen Dich wegen Körperverletzung eingebracht (§86 Stgb), das ist obligatorisch und wird bei allen Unfällen mit Personenschaden gemacht. Die zuständige Stelle ermittelt die Vorgänge und prüft, ob Deinerseits Fahrlässigkeit vorliegt. Wahrscheinlich wirst Du eine Ladung zu einer Zeugenaussage erhalten, das muß aber nicht sein, wenn die von den Polizisten am Unfallort aufgenommen Aussagen bereits eindeutig genug sind und weitere Indizien Dich entlasten (z.B. der angesprochene Bluttest, Bremsspuren, Position der Fahrzeuge, usw.)
Am Ende wirst Du ein Schreiben erhalten, das Dich davon informiert, daß die Anzeige nach § 86 Stgb wegen Nichtigkeit fallengelassen wurde und Du schuldfrei bist. Somit ist der Verfahrensteil nach dem Strafgesetz für Dich abgeschlossen. Im Gegenzug kann nun aber ein strafgesetzliches Verfahren gegen den Taliban eröffnet werden, wegen des Tatbestandes der Fahrlässigkeit, Gefährdung usw. Falls das der Fall ist, wird dieser wahrscheinlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Zur Einbringung Deiner eigenen Schadenersatzansprüche zur Reparatur Deines Autos dient dieses Verfahren jedoch nicht, da es nicht Gegenstand des Strafgesetzes ist, sondern des Zivilgestzes. Daß heißt, Du wirst den Taliban vermutlich zivilrechtlich klagen müssen, um Deine Kohle zu kriegen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, sich im Strafprozess mit einer Zivilklage anzuhängen, wodurch das quasi in einem Aufwaschen erledigt wird und Du die Sache schneller hinter bringst. Da Talibane meistens keine Haushaltsversicherung haben, die für solche Dinge aufkommen müßte, wird die Schuld von ihm als Person einzufordern sein. Was heißt, wenn er außer seinem Turban nix hat (besonders keinen Job), dann kriegst Du auch nix. Bei Nichtbezahlung erteilt Dir das Gericht bei Nichtbezahlung nach einer schriftlichen, eingeschrieben zugestellten Aufforderung durch Dich an ihn einen 30-jährigen Exekutionstitel ihm gegenüber, der sich sowohl auf Gehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen durch die Firma usw. als auch auf sein Eigentum erstreckt. Auf diese Weise wirst Du früher oder später zu Deinem Geld kommen, sofern eben irgendwas zu holen ist.
Gegenwärtig benötigst Du noch keinen Anwalt, da Du im Ermittlungsverfahren gegen Dich keine Parteistellung hast, also eben bestenfalls als Zeuge geladen wirst. Sollte ein Strafrechtsverfahren gegen den Taliban eingeleitet werden (was Du durch entsprechende Anzeige erwirken kannst), so ist es zu empfehlen, einen Anwalt (den Du ja jetzt schon stetig auf dem Laufenden halten kannst) zu beauftragen, der auch die Zivilklage einbringen muß usw.
Also - alles nicht so schlimm, sogar gänzlich unbedenklich. Ärgerlich sind nur die Schäden m Auto, aber wenn alles gut läuft, wirst Du die ersetzt kriegen.
Noch ein Nachsatz zum Thema Rechtsschutzversicherungen: Alle Haftpflichtversicherer bieten solche Versicherungen für wenig Geld an und sie sind nicht das Papier wert, auf denen die Polizze abgedruckt ist.
Lt. genereller Klausel sind die Versicherungen nämlich von ihrer Eintretungspflicht entbunden, wenn der Streitgegner ebenfalls bei dem entsprechenden Institut versichert ist, und sei es nur die KFZ Haftpflicht. Was heißt, daß wegen der eher geringen Anzahl von Versicherungsgesellschaften in Österreich die Wahrscheinlichkeit eher groß ist, einen Unfall mit jemand zu haben, der beim gleichen Institut ist (oder einem Unternehmen der gleichen Gruppe, also etwa Donau/Wr. Städtische...) - ich würde sagen etwa 20% ist als Wahrscheinlichkeit denkbar.
In diesem Fall schaut der vermeindlich sichere Versicherungsnehmer durch die Finger und darf sich um seinen Streitfall selber kümmern - und diesen auch selber zahlen.
Ganz schön scheiße, gell?
Es gibt aber zwei reine Rechtsschutzanbieter (ARAG und DAS), die diese Klausel nicht haben und auch sozusagen gegen sich selbst vorgehen, sollte der Streitgegner zufällig auf bei ihnen versichert sein. Diese Versicherungen sind etwas teurer (etwa EUR 200,- im Jahr für kompletten Personenrechtsschutz, inkl. Auto, Motorrad, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht und Erbstreitsfragen)
So.
carabinieri
10.04.2002, 22:33
Ciao, Nemico. Coretto, Carabiniere...lo so!!!
Danke für Deinen ausführlichen Bericht...pfuuhh..ganz schöne Schwarte. Aber es gibt mir Hoffnung.
Alles ok, solange ich keine Schuld habe und keine Malusstufen bei der Versicherungen erhalte...
Daß der Typ keine Versicherung hat denke ich auch kaum...
Ich warts mal ab...zur Mille fahr ich jetzt trotzdem...wär ja noch schöner...
C U
dere carabinere!!
na siehst wenn der erste nebel verzogen ist schaugt nit alles mehr so schlimm aus.
als alfa-fahrer ist man ja sowieso ein optimist.
oder???
ich denke ich bin ein grosser optimist!!
lerne daraus das nächste mal fahrst bei SBH nit 45 sondern 70 so wie ich auch immer da warast scho vorbei gwesen und der taliban warat an Fabia einglaufen so wie es sich für einen braven Road Runner-Taliban gehört!!
auch wenn man nicht schwimmen kann ist es keine kunst seinen kopf im knie-tiefen wasser oben zu halten!!
lg Heinz
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