Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Geschwindigkeitsmessung....
fochista
04.11.2003, 15:40
Ciao!
Ist mir grad so eingefallen und eine rein theoretische Frage. :D
Vielleicht kann mir ja Jemand von euch ein bissl weiterhelfen....
Also, nehmen wir an, die Geschwindigkeit meines Wagens wird an einer bestimmten Stelle von einem Beamten der Verkehrspolizei in Wien mit einer Laserpistole gemessen und liegt über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, es ist aber aufgrund der ortlichen Gegebenheiten nicht möglich, mich vorort anzuhalten und mich zu ermahnen/zu bestrafen. Stattdessen würde (mit ein paar Wochen Verzögerung) eine Anonymverfügung an mich gesendet. Wenn ich nun die Frist von 4 Wochen verstreichen lassen würde, käme es implizit zu einem Verwaltungsstrafverfahren.
Die Frage ist nun: Welche Beweismittel haben die Behörden und was kann ich dagegenhalten? Und, muss die Type und die Farbe des Fahrzeugs nicht auch enthalten sein? Oder würde das amtliche Kennzeichen als Angabe zum Fahrzeug reichen?
manuel164
04.11.2003, 15:59
hehehe, rein theoretisch! Den Grinser kannst dir ersparen! ERWISCHT!
Auf jeden Fall wirds danach teurer! So Art Mahngebühr, diese Esel! Hab aber dann meinen Wisch gezahlt! Des is eine Anonymverfügung so weit ich weis!
Ciao Manuel
manuel164
04.11.2003, 16:02
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von manuel164:
Des is eine Anonymverfügung so weit ich weis!
</font>[/QUOTE]selber Esel, schau genau!
habs noch nicht so weit kommen lassen, das die nachforschen wer gefahren ist, aber ich denke der Fahrzeughalter brennt! Wer sonst!
Hallo mit´nand!
Ich kenn zwar die Rechtslage nicht, aber brauchen die Kappelständer nicht ein Beweisfoto für eine Anonymverfügung? :confused: Bei der Lasergun gibt´s ja kein Bild.
Wäre sicher interessant das ausjudizieren zu lassen. Na, wer traut sich da drüber?
Beste Grüße, Al_155 *derkeinpraragraphenritterist"
fochista
06.11.2003, 18:33
Ciao!
@manuel: Wenn man die Anonymverfügung nicht einzahlt, kommt es zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens und dann folgt eine Lenkererhebung.... d.h. der Fahrzeughalter muss der Behörde bekanntgeben, wer das Fahrzeug zum fragwürdigen Zeitpunkt gelenkt hat. Danach wird dann der betroffene Lenker des KFZ mit der Übertretung konfrontiert..... tuerer wird es dann auch, ausser man kann erfolgreich Berufung einlegen und beweisen, dass die Anschuldigungen nicht stimmen....
und genau darum gehts: Die Behörde hat in dem von mir geschriebenen Szenario nur die Aussagen der Beamten, denen aber sehrwohl mehr Glaubwürdigkeit zugestanden wird....
Eine Beispielfrage: Wieviele Zeugen würde man brauchen, um "glaubwürdiger" als die Beamten zu sein.... oder... wie müsste man das Verfahren rauszögern um die, ich glaube, 6monatige Verfallsfrist zu erreichen... usw.
@all: Das gibts ja nicht... hat da Keiner Erfahrung :confused: Zahlt ihr Alle immer brav?
Genau darauf zielt nämlich unser Strafensystem ab. :(
@Al_155: Eben, ich hab nämlich mal gehört, dass man bei einer Messung mit der Laserpistole an Ort und Stelle angehalten werden muss.... weiss aber nicht, ob das auch stimmt bzw. nicht vielleicht in der Zwischenzeit geändert wurde.
Harley Davidson
11.11.2003, 12:34
Bekrügerl Loitln!
Hier ein paar Antworten meines Lieblings-Kapplständers, den ich um Rat gefragt hab. Gewisse Teile der Antworten - insbesondere Alfa-denunzierendes bzw. Bestechungsvorschlag am Ende - bitte ich, nicht ernst zu nehmen graemlins/E9.gif
Danke auf diesem Wege Spotzale! graemlins/bigthumpup.gif
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />
Wenn man die Anonymverfügung nicht einzahlt, kommt es zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens und dann folgt eine Lenkererhebung.... d.h. der Fahrzeughalter muss der Behörde bekanntgeben, wer das Fahrzeug zum fragwürdigen Zeitpunkt gelenkt hat. Danach wird dann der betroffene Lenker des KFZ mit der Übertretung konfrontiert..... tuerer wird es dann auch, ausser man kann erfolgreich Berufung einlegen und beweisen, dass die Anschuldigungen nicht stimmen....</font>[/QUOTE]
Der Herr da hat mal schon ziemlich recht. Das ist nämlich das blöde an der ganzen Sache, man muß den Lenker zum Zeitpunkt der Übertretung bekanntgeben. Wenn nicht.... gleiche Strafe wie bei der Übertretung.
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />
und genau darum gehts: Die Behörde hat in dem von mir geschriebenen Szenario nur die Aussagen der Beamten, denen aber sehrwohl mehr Glaubwürdigkeit zugestanden wird....
</font>[/QUOTE]
dies deshalb, weil an Diensteid gebunden, zur Wahrheit verpflichtet usw. usw.
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />
Eine Beispielfrage: Wieviele Zeugen würde man brauchen, um "glaubwürdiger" als die Beamten zu sein.... oder... wie müsste man das Verfahren rauszögern um die, ich glaube, 6monatige Verfallsfrist zu erreichen... usw.
</font>[/QUOTE]
Zeugen nutzen in dem Fall nix, weil sie alle dem Kapplständer gegenüber voreingenommen sind und so sieht das auch die Behörde (speziell bei Alfa-Trägern, weil fahren kann man das Zeug ja nit) alles nur Schutzbehauptungen sind. Das mit der 6-Monatsfrist kommt nur dann zum Tragen, wenn binnen dieser Zeit kein Bescheid an einen Verantwortlichen zugestellt werden kann, z.B. Lenker ist ein Urlaubsgast aus Timbuktu oä. Sobald ein Bescheid zugestellt werden konnte, d.h. sobald übernommen oder hinterlegt wurde, läuft die 6-Monatsfrist nimmer. Rauszögern hilft nix, weil die Behörde ja auch nicht blöd ist und dir sicher vorher was zukommen läßt.
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />
@all: Das gibts ja nicht... hat da Keiner Erfahrung? Zahlt ihr Alle immer brav?
Genau darauf zielt nämlich unser Strafensystem ab. :(
@Al_155: Eben, ich hab nämlich mal gehört, dass man bei einer Messung mit der Laserpistole an Ort und Stelle angehalten werden muss.... weiss aber nicht, ob das auch stimmt bzw. nicht vielleicht in der Zwischenzeit geändert wurde.</font>[/QUOTE]Aber weil das alles nix hilft, gibt es schon einige Tricks, damit man denen das Leben schwermacht. Die verrat ich dir aber nicht - bin ja nicht blöd. Oder sonst müßts es schon zusammenschmeissen - a bissl was muß ja auch für mich rausschauen graemlins/biglaugh.gif
So meine Lieben, das sind die Antworten der Kieberei graemlins/E9.gif ich hoffe, es hilft Dir ein bissi, lieber Fochista!
Tanti saluti Karin graemlins/alfa164.gif
*schonwiederkrank*
fochista
12.11.2003, 14:28
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von harleydavidson:
ich hoffe, es hilft Dir ein bissi, lieber Fochista!</font>[/QUOTE]Ciao Karin!
Danke für die Bemühungen, viel hats mich nicht weitergebracht, ausser dass ich jetzt weiss, dass es ein langer, mühsamer Weg sein würde, es aber trotzdem ein paar Hintertürln gibt....
aber ich bin ja im Moment eh net betroffen. ;)
Ciao fochista,
dieses Thema hatten wir vor einiger Zeit - take a look (http://www.need4speed.at/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=1;t=000434)
Gruss,
Oliver
fochista
12.11.2003, 17:26
Ciao Oliver!
Mille Grazie, ich werds nachlesen!
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